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Veranstaltungshinweise

 

Allgemeines    Kinder    Pfadfinder    Jugend    Studenten    Musik

 

 

Allgemeinde Geschäftsbedingungen (AGB's)

 

(mit Auszug aus den Allgemeinen Reisebedingungen)
Fassung vom 30. November 2001

 

Bankverbindung:
Freikirche der STA - Adventjugend
Konto-Nr.: 312 009 686 4
BLZ: 850 503 00 (Ostsächsische Sparkasse Dresden)

 

 

Nur schriftliche Anmeldungen sind verbindlich. Das Anmeldeformular (siehe Download | Anmeldeformulare) kann per Brief, Fax und E-Mail oder direkt mit dem Online-Formular zugeschickt werden. Telefonische Reservierungen (keine Anmeldung!) verlieren nach drei Tagen ihre Gültigkeit.

 

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

Spätestens 14 Tage nach Eingang der Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsaufforderung zur Anzahlung von 10 % des Reisepreises. Mit der Zahlung erkennt der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen als verbindlich an und die Anmeldung gilt als bestätigt. Die Grundsätze der Adventjugend werden anerkannt.

 

Bei Anmeldungen nach Anmeldeschluss wird ein Aufpreis in Höhe von 10 % des Teilnehmerbeitrages erhoben.

 

Bitte im Anmeldeformular die Einkommensgruppe angeben, soweit dies in der Ausschreibung verlangt wird, sonst wird automatisch der Höchstbetrag in Anrechung gebracht. Entgegen sonstigen Gepflogenheiten zählen bei uns alle Arten von Einkommen (Netto), also auch Arbeitslosengelder, Lehrlingsentgelte, Renten, Sozialhilfen, Stipendien. In sozialen Härtefällen kann ein Zuschuss beim örtlichen Sozialamt beantragt werden, vielleicht hilft auch die Ortsgemeinde.

 

Bei Leistungsverzicht (Mahlzeiten, Übernachtung, verkürzte Teilnahme) werden in der Regel keine zusätzlichen Vergünstigungen gewährt (gilt nur für die Adventjugend).

 

Absagen wegen Teilnehmermangels erfolgen bis spätestens drei Wochen vor Freizeitbeginn. Gezahlte Teilnehmerbeiträge werden voll zurückerstattet. Absagen seitens des Teilnehmers können nach Anmeldeschluss nur in besonderen Fällen (z. B. Krankheit) angenommen werden. Bei Abmeldung ohne Ersatzmeldung wird eine Ausfallgebühr erhoben. Diese beträgt:

 

  • bei Abmeldung vom 42. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 20% des Teilnehmerbeitrages; 
  • bei Abmeldung vom 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Teilnehmerbeitrages;
  • bei Abmeldung vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Teilnehmerbeitrages;
  • bei Abmeldung vom 10. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60% des Teilnehmerbeitrages;
  • bei Abmeldung vom 7. bis Reisebeginn: die entstandenen Auslagen in voller Höhe.

 

Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, wird eine Warteliste angeboten, die in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen aufgestellt wird. Eine Umorientierung auf andere Freizeiten ist jedoch immer sinnvoll und wird ggf. angeboten.


Minderjährige Teilnehmer brauchen in jedem Fall die Zustimmung eines Sorgeberechtigten zur Teilnahme. Unterschreibt ein Sorgeberechtigter allein, erklärt er damit, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht oder er in Einvernehmen mit dem anderen Sorgeberechtigten handelt.

 

Wenn nicht anders angegeben, ist der Freizeitpass (siehe Downloads | Anmeldeformulare) von jedem Teilnehmer (auch Teilnehmer über 18 Jahren) mit der Anmeldung einzureichen oder entsprechend nachzusenden. Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung des/ der Sorgeberechtigten.

 

Grundsätzlich haftet jeder Teilnehmer für Schäden, die von ihm verursacht wurden. Eine private Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall abzuschließen.

 

 

HINWEISE ZUM TEILNEHMERBEITRAG (GÜLTIG AB 01.04.2009)

 

(Datei unter Download | Förderung)

 

 

Finanzielle Unterstützung der Vereinigung

 

... im Veranstaltungsbereich ist über die Familienförderung und die Sozialförderung möglich.

 

Im Rahmen dieser Förderungen muss der Teilnehmerbeitrag jedoch mindestens 10,00 € pro Teilnehmer und pro Übernachtung betragen.


Die zuständige Ortsgemeinde kann den Antragsteller bei der Finanzierung dieses Betrages nach eigenem Ermessen unterstützen.

 


Familienförderung

 

... ist grundsätzlich möglich, wenn im Anmeldeformular die Frage, ob das pro-Kopf-Netto-Einkommen(*) unter 800,00 € liegt, mit „Ja" beantwortet wird.


Die Förderung richtet sich nach der objektiven Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ohne eigenes Einkommen (d.h. sie wird nicht durch die direkte Teilnahme bestimmt).


Die Förderung ist wie folgt gestaffelt:

  • keine Förderung bei Einzelkindern
  • 20,00 € Förderung pro teilnehmende Person bei 2 Kindern einer Familie
  • + 5,00 € Förderung pro teilnehmende Person je weiterem Kind einer Familie

(z.B. 35,00 € Förderung pro teilnehmende Person bei 5 Kindern einer Familie)

 


Sozialförderung


... ist im Einzelfall möglich, wenn in der Anmeldung der Punkt „besondere finanzielle Härtesituation" durch den Antragsteller näher erläutert wurde. Weitere Nachweise sind nicht vorzulegen.


Als Richtwert für die Bewilligung der Sozialförderung gilt ein pro-Kopf-Netto-Einkommen(*) von unter 470,00 € pro Familienmitglied.


Die Sozialförderung beträgt pro Person und pro Maßnahme maximal 50,00 € und kann für maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr für diese Person beantragt werden.


Eine grundsätzliche Abweichung ist nur im äußersten Härtefall möglich und bedarf der gesonderten Darstellung der Notlage.

 


Diese Förderregelung


... gilt für mehrtägige Veranstaltungen - d.h. keine (verlängerten) Wochenendaktionen - in den Bereichen „Großveranstaltung" (z.B. Camporee), „Bildung" (z.B. Musizierwoche), „Freizeit / Bibelwoche" und „Internationale Begegnung" (z.B. Austauschprogramm mit anderen Ländern), die sich in direkter Trägerschaft der Freikirche der STA Berlin-Mitteldeutschland und ihrer Abteilungen befinden.

 

Darüber hinaus kann die Teilnahme an mehrtägigen Maßnahmen von Ortsgruppen der Adventjugend Berlin-Mitteldeutschland (z.B. Sommerfreizeiten von Ortsgruppen) unterstützt werden, wenn diese Veranstaltungen im „generations" mindestens einmal ausgeschrieben wurden.

 


(*) Netto-Einkommen


... beinhaltet im Rahmen dieser Förderungen neben Verdienst durch Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit auch solche Einnahmen wie Unterhaltsleistung, Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld und ähnliche Leistungen. Wohngeld braucht nicht in das Netto-Einkommen eingerechnet zu werden.


Das Pro-Kopf-Netto-Einkommen wird berechnet, indem das gesamte Netto-Einkommen der Familie durch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder geteilt wird.

 

 

SONSTIGE HINWEISE

 

Unsere Freizeit- und Ferienangebote werden für die Altersgruppe der 8 - 27jährigen speziell für Kinder, Pfadfinder, Teenies, Jugendliche und Studenten durchgeführt. Die vorgestellten Bildungsangebote können dagegen von Gruppenleitern aller Altersgruppen in Anspruch genommen werden.

 

Wir sind kein konventionelles Reise- und Veranstaltungsunternehmen, versuchen aber trotzdem mit dem zur Verfügung stehenden Personal (auch ehrenamtlich!) und den eingesetzten finanziellen Mitteln Veranstaltungen zu organisieren, die inhaltlich und formal den Bedürfnissen und Erwartungen der Teilnehmer entsprechen und zugleich preiswert sind.
Die angebotenen Veranstaltungen werden von den zuständigen Mitarbeitern in Verantwortung und mit hohem Arbeitseinsatz vorbereitet und durchgeführt.


Alle Quartiere werden bewusst ausgewählt, mitunter mit kleineren Zugeständnissen hinsichtlich der Ausstattung. Außerdem wird der Personaleinsatz sehr genau kalkuliert. Das setzt Verständnis und Bereitschaft zur Mithilfe für kleine Aufgaben bei jedem Teilnehmer voraus. Dafür danken wir im Namen aller Mitarbeiter.


Berechtigterweise zu beanstandende Fehler und Pannen sind nicht beabsichtigt. Wir bitten auf diesem Wege um Verständnis auch für notwendig werdende Änderungen gegenüber der Ausschreibung.

 

Deshalb: Freizeit mit der Adventjugend!
Unser Ziel ist es, in einem christlichen Rahmen Raum zu schaffen für gemeinsame Erlebnisse, Kreativität und geistliche Gemeinschaft. Damit kann jedem Teilnehmer die Zeit in guter Erinnerung bleiben. In diesem Sinne wünschen wir viel Vorfreude auf die gewählte Veranstaltung und bei Teilnahme eine gesegnete Zeit!